AGB / Rechtliche Hinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Tätigkeiten, die im Zuge eines zwischen „Mag. Sabine Gobauer PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung e. U.“ (im Folgenden kurz „PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung“ bezeichnet) und dem Vertragspartner (im Folgenden kurz „VP“ bezeichnet) bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen werden.

Die AGB sind daher integrierender Bestandteil sämtlicher – vom Vertragspartner an PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung erteilten – Aufträge.

1. Dienstleistungen der PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung

1a) Recruiting
PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung erbringt bei Personalsuche und Personalauswahl insbesondere nachstehende Leistungen:

  • Profiling der Position
    • Festlegung der Suchstrategie, Steuerung und Abwicklung der Suche über diverse Medien und Foren, über Direct Search sowie über Datenbanken und Netzwerkpartner
    • Inseratlayout und -textung
    • Casting, Vorauswahl mittels persönlicher Interviews
    • Präsentation und Beratung in der Letztentscheidung
    • Bewerbermanagement
    • Einholen von Referenzen

Um die Diskretion für die KandidatInnen zu wahren, erklärt sich der VP ausdrücklich einverstanden, das Einholen von etwaig gewünschten Referenzen über PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung abzuwickeln.

Zusätzlich zu dem oben angeführten Leistungspaket bietet PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung eine professionelle Begleitung im Onboarding-Prozess der neuen KandidatInnen an. Diesbezüglich erhält der VP auf Wunsch ein individuell abgestimmtes Angebot.

1b) Ordinations­entwicklung / Ordinations­auf­stellungen / Trainings / Workshops
Diese Beratungsleistung umfasst die Evaluierung, Dokumentation und Unterstützung in der Umsetzung bzw. Aufarbeitung im Human Resources Management, die Human Resources Administration bzw. die Erarbeitung und Durchführung von firmeninternen Trainings/Workshops nach Absprache mit dem VP.

1c) Coaching / Konfliktberatung
Die Zielsetzungen und Inhalte für Führungskraft und Team werden gemeinsam erarbeitet, die Umsetzung eingeleitet.

2. Honorar und Kosten
PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung verrechnet Kosten für Beratungsleistungen; diese Kosten setzen sich laut Angebot zusammen.

Honorarnoten und die darin geltend gemachten Forderungen sind anerkannt, soweit sie nicht binnen 14 Tagen ab Übermittlung der (Teil-) Rechnung schriftlich beeinsprucht werden.

Sämtliche Honorare sind mit Rechnungserhalt und ohne Abzug/Skonto fällig und werden zuzüglich 20% USt. verrechnet.

2a) Recruiting
Das Honorar für die Beratungsleistungen bei Positionsbesetzungen besteht aus einer Projektgesamtpauschale, die sich in eine Grundpauschale für Administration & Research sowie eine Projektabschlusspauschale gliedert.

Basis für die Projektgesamtpauschale ist das mit dem VP erarbeitete Anforderungsprofil.
Die Höhe der Projektgesamtpauschale sowie ihre Gliederung ist positionsabhängig.

Die Abrechnung des Beratungshonorars durch PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung erfolgt in zwei Teilbeträgen:

  • Grundpauschale: bei Auftragserteilung
  • Projektabschlusspauschale: bei Besetzung bzw. bei Vertragsabschluss mit KandidatInnen.Der VP hat „PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung“ den Abschluss eines Vertrages mit durch „PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung“ benannten KandidatInnen längstens binnen 2 Wochen mitzuteilen. Werden in einem Vertrag/Auftrag mehrere gleiche oder unterschiedliche Positionen beauftragt, so ist dies ein Gesamtauftrag und der Honoraranspruch beträgt x-mal Anzahl der beauftragten Positionen.

Ändert der VP im Ablauf des Projektes das Anforderungsprofil ab, so behält sich PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung vor, allfällige Zusatzstunden, die durch einen neuerlichen Research entstehen, gesondert in Rechnung zu stellen.

Das Honorar von PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung beinhaltet nicht die Kosten für Inserate.

2b) Ordinations­entwicklung / Ordinations­aufstellungen / Trainings / Workshops
Die Beratungsleistung wird stundenweise oder in Personentagessätzen angeboten und abgerechnet. Die jeweils geleisteten Stunden werden jeweils mit Ende des Quartals, spätestens jedoch mit Projektende verrechnet. Der Verrechnung liegt eine genaue Stundenaufschlüsselung mit den Leistungsinhalten bei.

Für Personentagessätze umfasst 1 Personentag 8 Arbeitsstunden. Das Honorar wird in 2 Teilrechnungen ausgestellt: 50% werden bei Auftragserteilung, 50 % nach Projektabschluss verrechnet.

2c) Coaching / Konfliktberatung
Terminvereinbarungen werden persönlich, telefonisch oder per Email vereinbart. Mit der schriftlichen Rückbestätigung von PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung ist eine Terminvereinbarung in jedem Fall verbindlich.
Für das Coaching eventuell benötigte Materialien und Unterlagen werden von PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung zur Verfügung gestellt und sind mit dem vereinbarten Honorar abgegolten.
Das Honorar für Coaching wird direkt nach Abhaltung der Einheit bzw. Doppeleinheit in Rechnung gestellt. 1 Einheit umfasst 50 Minuten.
Im Falle der Buchung eines Coaching- bzw. Konfliktberatungsblocks (10 Einheiten) erfolgt die Rechnungslegung bei Auftragserteilung. Die absolvierten Einheiten werden entsprechend dokumentiert.

3. Recruiting: Garantieleistung
PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung übernimmt die Beratung bei der Nachbesetzung einer Position ohne Zusatzhonorar, gleichgültig ob die Beendigung durch den VP oder den/die Kandidaten/in innerhalb der ersten 2 Monate ab Dienstantritt mit durch PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung vorgestellten KandidatInnen rechtswirksam ausgesprochen wird.
Es fallen lediglich die Kosten für eventuell weitere/neuerliche Inserate an.

Diese Garantieleistung erbringt PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung einmal je verrechneter und bezahlter Besetzung, soweit die Auflösung innerhalb von 2 Monaten ab Eintrittsdatum mit den KandidatInnen erfolgt.

Voraussetzung ist einerseits, dass der/die ausscheidende MitarbeiterIn während der gesamten Zeit ihrer/seiner Tätigkeit in der laut Auftrag vereinbarten Position eingesetzt war sowie die idente und gegenüber dem Erstauftrag unveränderte Stellendefinition. Andererseits muss gewährleistet sein, dass der Austrittsgrund des/r MitarbeiterIn nicht in einem Verstoß des Auftraggebers gegen arbeitsrechtliche bzw. vertragsrechtliche Grundlagen liegt.

4. Recruiting: Exklusivität
Zur Vermeidung von Irritationen auf dem Markt (Doppel- und Mehrfachansprachen) erfolgt der Suchauftrag auf exklusiver Basis. Der VP erklärt sich einverstanden, keinen anderen Personalberater bzw. -vermittler im Zeitraum des Projektes zu beauftragen bzw. parallel zum erteilten Auftrag den Suchauftrag nicht in anderer Art und Weise (z. B. über Eigenschaltungen von Inseraten) auszuschreiben.

Verstößt der VP nachweislich gegen diese getroffene Vereinbarung, behält sich PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung vor, den Suchauftrag abzubrechen. PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung stellt dem VP in diesem Fall die Grundpauschale für Administration & Research in Rechnung.

Sollte der VP im Rahmen des Suchvorganges KandidatInnen aus eigenen Kontakten namhaft machen, so bindet PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung diese gerne in die Projektarbeit ein. Dies beeinflusst jedoch die Honorarvereinbarung nicht. Entscheidet sich der VP für eine/n solche/n KandidatIn, so gilt auch in diesem Fall die Garantieleistung (siehe Punkt 3.)

5. Informationspflichten des VP
Der VP sorgt dafür, dass PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Auftragsausführung von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Ausführung der Dienstleistung von PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung bekannt werden.

Änderungen des Namens, der Firmenbezeichnung, der Anschrift, der Zahlstelle, der Firmenbuchnummer und der Rechtsform des VP sind PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung vom VP umgehend schriftlich bekanntzugeben.
Schriftstücke gelten an den VP als zugegangen, wenn sie an die vom VP zuletzt bekannt gegebene Adresse oder Zahlstelle gesandt werden.

6. Elektronische Zusendungen & Rechnungslegung
Der VP erklärt sich mit der Zusendung von beispielweise Angeboten, Personal Profiles, Bewerbungsunterlagen auf elektronischem Wege einverstanden. Ebenso erfolgt die Rechnungslegung auf elektronischem Wege. Der VP verpflichtet sich, seine Email-Adresse, die zu diesem Zweck verwendet werden soll, bekannt zu geben.

7. Vertrag
Vertragsanbote behalten mindestens 3 Wochen ab Zustellung an den VP ihre Bindung, die Gültigkeitsdauer des Angebotes ist in der Regel auf diesem explizit ausgewiesen.

Verträge mit PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung (Aufträge an PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung) treten mit Unterschrift durch den VP bzw. mündlicher oder konkludenter Einigung sofort in Kraft. PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung ist unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages erst dann zur Leistungserbringung verpflichtet, wenn der Zahlungseingang (siehe auch Punkt 2. Honorar & Kosten) der ausgestellten (Teil-)Rechnung am bekanntgegebenen Konto von PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung erfolgte.

8. Projektverschiebungen, Terminabsagen, Abbruch bzw. Stornierung von Projekten
Geringfügige Verschiebungen eines Projektes (Personalsuche und -auswahl, Organisationsentwicklung/HR Management/Administration/firmeninterne Workshops/Trainings) von Seiten des VP aufgrund von äußeren Umständen (z. B. Corona-Beschränkungen) sind einmalig bis zum Ausmaß von maximal 2 Monaten möglich. Darüber hinaus gilt das Projekt als abgebrochen und wird entsprechend in Rechnung gestellt.

Absagen durch den Coach/Trainer können aus Gründen höherer Gewalt (z. B. plötzliche Erkrankung) auch kurzfristig erfolgen. PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung wird in einem solchen Fall versuchen – mit Einverständnis des VP – auf einen anderen Termin umzubuchen. Anderenfalls werden eventuell bereits bezahlte Gebühren rückerstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

8a) Recruiting
Bei Stornierung eines erteilten Auftrages bzw. Such-Projektes durch den VP – egal aus welchem Grund – wird die Grundpauschale für Administration & Research (siehe Punkt 2. Honorar & Kosten) in Rechnung gestellt.
Ein Projekt gilt auch als abgebrochen, wenn die Entscheidungsträger des VPs nicht innerhalb von 3 Wochen ab Übersendung von Unterlagen der KandidatInnen Gesprächstermine mit den jeweiligen KandidatInnen durchführen oder absagen oder nicht innerhalb von 3 Wochen ab Übersendung von KandidatInnenunterlagen bzw. Vorstellung von KandidatInnen eine Entscheidung über weitere Gespräche in der Organisation, Probearbeiten, Besetzung oder Fortsetzung der Suche an PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung mitteilen.

Es tritt durch Zahlungsverzug von 4 Wochen ab Rechnungslegung sofortiger Projektabbruch ein: es steht PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung frei, sämtliche Tätigkeiten für den Auftrag einzustellen.

8b) Ordinations­entwicklung / Ordinations­aufstellungen / Trainings / Workshops
Wird ein Auftrag vor Projektabschluss von Seiten des VP abgebrochen, so werden die von PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung bereits geleisteten Stunden im Projekt abgerechnet und in Rechnung gestellt.

8c) Coaching / Konfliktberatung
Bei Absage des vereinbarten Termins 48 Stunden vor dem Termin fallen keine Kosten an. Bei späteren Absagen wird der gesamte Betrag verrechnet.

9. Vertraulichkeit & Geheimhaltung / Datenschutz
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität und Verschwiegenheit.
Der VP verpflichtet sich, sämtliche Namen von KandidatInnen sowie alle über diese ihm zugegangenen Informationen bzw. Unterlagen (Personal Profiles, Dokumente) streng vertraulich zu behandeln. Insbesondere verpflichtet er sich, diese unter keinen Umständen an dritte Personen weiterzugeben oder sie auch nur namhaft zu machen.

Handelt der VP wider diese Verpflichtung, gilt eine verschuldensunabhängige, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe in der Höhe der zweifachen im Angebot vereinbarten Projektgesamtpauschale als vereinbart. Die Konventionalstrafe bezieht sich insbesondere auf den Fall, dass auf der Grundlage der Weitergabe bzw. Namhaftmachung von BewerberInnendaten ein Dienstverhältnis zwischen einem/r vorgestellten Kandidaten/in und einem Dritten begründet wird.

Informationen bzw. Unterlagen sind bei Nichtgebrauch an PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung zu retournieren bzw. zu löschen/zu vernichten.

Sämtliche persönlichen Daten der ausgewählten KandidatInnen werden dem VP spätestens nach Entscheidungsfindung im Castingprozess von PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung zur weiteren Verwendung und Verarbeitung übermittelt.

Erfolgt ein Austausch von persönlichen Daten zwischen VP und vorgestelltem/r Kandidaten/in direkt – egal zu welchem Zeitpunkt, so gelten auf dieser Basis eingegangene Dienstverhältnisse ebenfalls als von PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung vermittelt, selbst wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt bzw. im Rahmen einer nachfolgenden Personalbesetzung des Auftraggebers stattfinden. Es gelten die Zahlungsmodalitäten laut Angebot von PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung.

PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung verpflichtet sich zur absoluten Verschwiegenheit bezüglich aller bei der Durchführung eines Auftrages bekanntwerdenden Vorgänge.
Die PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung übergebenen Unterlagen und Informationen werden absolut vertraulich behandelt.

Ausnahmen von dieser Geheimhaltungsverpflichtung bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

10. Schutz des geistigen Eigentums
Die Urheberrechte an den von PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Berichte, Personal Profiles, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Stellenbeschreibungen, Entwürfe, Unterlagen für Coaching/Konfliktberatung/Trainings/Workshops, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung. Sie dürfen vom VP während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden.

Der VP ist nicht berechtigt, Werke ohne ausdrückliche Zustimmung von PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung – insbesondere für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. Der Verstoß des VP gegen diese Bestimmungen berechtigt PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

11. Schriftform
Schriftform im Sinne dieser AGB ist durch Übersendung handschriftlich unterfertigter Dokumente per Briefpost oder eingescannt per E-Mail gewahrt. Liegt kein gesonderter schriftlicher Vertrag vor, so gelten ausschließlich die in diesen AGB festgelegten Regelungen als Vertrag, insbesondere auch bei konkludenter Auftragserteilung (z. B. bei Überweisung eines Teilbetrages, Kontaktaufnahme bzw. Vereinbarung von Terminen mit von PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung benannten KandidatInnen oder wenn ohne unterfertigtem Vertrag im Einvernehmen mit dem VP mit der Projekttätigkeit begonnen wurde).

Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen zu schriftlichen Verträgen und diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, einschließlich der Vereinbarung, von dem Schriftformerfordernis abzugehen. Mündliche Zusagen seitens PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung sind erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Der VP verzichtet in allfälligen Verfahren auf die Einwendung von mündlichen Nebenabreden.

12. Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

13. Gerichtsstand bzw. anzuwendendes Recht
Als Gerichtsstand wird das jeweils zuständige Gericht in Wien vereinbart. Sämtliche Verträge/Vereinbarungen sowie alle Rechtsbeziehungen aus und in Zusammenhang mit diesen Verträgen/Vereinbarungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die gegenständlichen Bestimmungen auf allfällige Rechtsnachfolger zu überbinden.

14. Verzug / Aufrechnung
Die von PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung ausgestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Die Überweisungen sind derart vorzunehmen, dass der Rechnungsbetrag spätestens 4 Wochen nach Rechnungserhalt auf dem von PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung bekanntgegebenen Konto gutgeschrieben ist.

Es tritt durch Zahlungsverzug von 4 Wochen ab Rechnungslegung sofortiger Projektabbruch im Sinne des Punktes 8. dieser AGB ein. Es steht PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung frei, sämtliche Tätigkeiten für den Auftrag einzustellen.

Ist der VP mit Zahlungen in Verzug, so hat er Verzugszinsen in der Höhe von 10% p.a. ab Legung der (Teil-) Rechnung zu bezahlen. Der VP hat sämtliche Kosten der PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind und im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, zu bezahlen.

Der VP verzichtet ausdrücklich darauf, eigene Forderungen gegen Forderungen der PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung oder sonstiger Forderungen aus diesem Vertrag aufzurechnen und aus diesem Vertrag zu erbringende Leistungen zurückzubehalten. Dieser Verzicht auf Aufrechnung und Zurückbehaltung gilt nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit der PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung bzw. nicht für eigene, richtige, gleichartige, konnexe und gerichtlich festgestellte oder von PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung anerkannte, bestimmte und fällige Forderungen.

Folgende Konventionalstrafe, welche nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt, wird für Zahlungsverzug vereinbart: Sämtliche für den Auftrag gewährten Rabattvereinbarungen treten durch Verzug außer Kraft.

Im Falle der Säumnis verpflichtet sich der VP, anfallende Mahnspesen und alle zur Verfolgung der Ansprüche auflaufenden Kosten, Barauslagen, aus welchem Titel auch immer, zu bezahlen. Der VP hat neben allfälligen gerichtlich bestimmten Kosten auch sämtliche vorprozessualen Kosten eines Anwalts oder Inkassobüros, insbesondere jedoch die Betreibungskosten des Kreditschutzverbandes von 1870 zu vergüten.

Eingehende Zahlungen werden zuerst auf die am längsten offenen Forderungen (unabhängig von einem angegebenen Verwendungszweck bei Zahlung) und zuerst auf Zinsen und Spesen und zuletzt auf die reinen Rechnungsbeträge angerechnet.

15. Haftung
Personal Profiles und die Such- sowie Auswahlleistungen durch PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung ersetzen in keinem Fall die eingehende Prüfung des Kandidaten durch den VP. Der VP übernimmt alleine die volle Verantwortung für seine Personalentscheidungen, sei dies auch auf Vorschlag oder Beratung von PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung. Daher trifft PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung auch keinerlei Haftung in Bezug auf die vom Kandidaten – bei einem durch den VP initiierten Vorstellungsgespräch – gemachten Aussagen, bzw. in Bezug auf die von PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung dem VP übermittelten und vom Kandidaten stammenden Angaben jeglicher Art und hinsichtlich der Art und Weise, wie die vermittelte Person die ihr übertragenen Arbeiten erfüllt. PROFESSIONAL ORDI Unternehmensberatung haftet weder in Personalsuche noch in sonstiger Unternehmensberatung oder Coaching für Schädigungen und auch nicht für entgangenen/entgehenden Gewinn; anstelle von Ansprüchen aus Gewährleistung ist die Geltendmachung von Schadenersatz (z.B. wegen Nichterfüllung) ausgeschlossen.

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